Wie ist mein Geld bei Eurowings Holidays abgesichert?

Wenn du eine Pauschalreise buchst, ist dein Reisepreis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert – auch dann, wenn du deinen Urlaub lange im Voraus buchst. Hier erfährst alles Weitere rund um deine Reisepreissicherung.

Auf einen Blick: Reisepreissicherung

Absicherung deines Reisepreises

Deine bereits geleisteten Zahlungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Reisesicherungsschein

Du erhältst bei deiner Buchung einen Reisesicherungsschein. Er dient als Nachweis für die Absicherung deiner Zahlungen und deine gesetzlichen Schutzrechte bei Pauschalreisen.

Schutz während der Reise

Auch wenn du bereits unterwegs bist, ist im Insolvenzfall im gesetzlichen Rahmen für notwendige Rückreiseleistungen vorgesorgt.

Absicherung über den DRSF

Als Reiseveranstalter sorgt Eurowings Holidays für die gesetzlich vorgeschriebene Kundengeldabsicherung über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).

Reisepreissicherung im Detail

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Gesetzlicher Schutz für Pauschalreisen

Der Insolvenzschutz für Pauschalreisen ist gesetzlich vorgeschrieben. Er soll sicherstellen, dass Reisende finanziell geschützt sind, wenn ein Reiseveranstalter seine vertraglichen Leistungen aufgrund einer Insolvenz nicht mehr erbringen kann.

So erhältst du zusätzliche Sicherheit bei der Buchung deiner Pauschalreise.

Die Kundengeldabsicherung bei Eurowings Holidays erfolgt über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).

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Der Reisesicherungsschein

Der Reisesicherungsschein (manchmal auch Reisepreissicherungsschein genannt) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis für den Insolvenzschutz einer Pauschalreise. Er bestätigt, dass bereits geleistete Zahlungen abgesichert sind, falls der Reiseveranstalter zahlungsunfähig werden sollte.

Der Sicherungsschein gehört zu den wichtigen Unterlagen deiner Buchung und wird dir automatisch zur Verfügung gestellt. Bewahre deinen Reisesicherungsschein am besten zusammen mit deinen Reiseunterlagen auf.

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Erhalt des Reisesicherungsscheins

Den Reisesicherungsschein erhältst du im Zusammenhang mit deiner Buchung. Bewahre ihn am besten zusammen mit deinen übrigen Reiseunterlagen auf. So hast du die relevanten Informationen jederzeit griffbereit.

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Abgesicherte Leistungen

Der Insolvenzschutz umfasst grundsätzlich die gesetzlich vorgesehenen Leistungen für Pauschalreisen. Dazu gehören insbesondere:

  • bereits geleistete Zahlungen auf deine Reise
  • noch nicht erbrachte Reiseleistungen
  • erforderliche Maßnahmen, falls sich Reisende bereits am Urlaubsort befinden
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Informationen im Insolvenzfall

Sollte ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig werden, greift der gesetzlich vorgesehene Schutzmechanismus. Welche konkreten Schritte erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Der Reisesicherungsschein enthält die relevanten Informationen zur zuständigen Absicherung und zu den entsprechenden Ansprechpartnern.

💡 Gut zu wissen: 


Mehr zu deinen Pauschalreiserechten findest du auf der Webseite der Europäischen Union.

Wichtig: Insolvenzschutz ≠ Reiseversicherung

Der Insolvenzschutz und eine Reiseversicherung decken unterschiedliche Risiken ab.

Der Insolvenzschutz schützt deine geleisteten Zahlungen im gesetzlichen Rahmen, wenn der Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird.

Eine Reiseversicherung kann dich dagegen – abhängig vom gewählten Versicherungsschutz – beispielsweise bei einer Stornierung, einem Reiseabbruch, Krankheit oder anderen versicherten Ereignissen unterstützen.

Bei Eurowings Holidays stehen je nach Bedarf verschiedene Reiseschutz-Pakete von HanseMerkur zur Verfügung.

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Sicher in deinen Traumurlaub starten

Reiseschutz von HanseMerkur

Damit du rundum sorgenfrei in deinen nächsten Traumurlaub starten kannst, bietet dir unser Partner HanseMerkur verschiedene Versicherungspakete, die sich deinen individuellen Bedürfnissen anpassen.

Jetzt informieren, Reiseschutz abschließen und unbeschwert Urlaub machen.

Häufig gestellte Fragen zu Reisepreissicherung und Insolvenzschutz

Ja. Bei einer Pauschalreise sind bereits geleistete Zahlungen im gesetzlichen Rahmen gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert.
Ja. Die von dir bereits geleisteten Zahlungen sind im gesetzlichen Rahmen abgesichert. Dazu gehört auch eine bereits geleistete Anzahlung.
Bereits geleistete Zahlungen sind im gesetzlichen Rahmen abgesichert.

Der Reisesicherungsschein ist der Nachweis für die Kundengeldabsicherung deiner Pauschalreise. Er bestätigt, dass deine geleisteten Zahlungen im gesetzlichen Rahmen gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert sind.

Die Kundengeldabsicherung von Eurowings Holidays erfolgt über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).

Den Reisepreissicherungsschein erhältst du bei der Buchung. Bewahre ihn am besten zusammen mit deinen übrigen Reiseunterlagen auf. So hast du die relevanten Informationen jederzeit griffbereit.

Für Fragen zu einer Eurowings-Holidays-Pauschalreise steht das Eurowings-Holidays-Service-Team zur Verfügung. Es ist Montag bis Freitag von 8:00–20:00 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 10:00–18:00 Uhr erreichbar.

Mehr erfahren: Hilfe & Kontakt

Ja. Im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters ist im gesetzlichen Rahmen auch für notwendige Rückreisen vorgesorgt.

Für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.