Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden mit der von Ihnen getätigten Buchung Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (nachfolgend „Reisevertrag“). Durch diese Geschäftsbedingungen werden die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB, 250 und 252 EGBGB ergänzt und ausgefüllt. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB. Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit Ihnen ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen abgeschlossen wurde.
Pauschalreisen der Eurowings Holidays GmbH können auf verschiedenen Buchungswegen (z.B. Reisebüro, online…) erworben werden. Für alle diese Buchungswege gilt:
1. Grundlage des Angebotes sind ausschließlich unsere Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise in der Form, wie sie Ihnen bei der Buchung vorliegen. Einzelne Leistungsträger wie z.B. Hotels oder Beförderungsunternehmen sind nicht befugt, Ihnen gegenüber Zusicherungen zu machen oder Auskünfte zu erteilen, die den von uns übermittelten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Insbesondere Orts- und Hotelprospekte sind nicht verbindlich, soweit sie nicht durch unsere Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrages gemacht wurden.
2.
a) Mit der von Ihnen getätigten Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Zustande kommt der Reisevertrag erst mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung), die auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger (welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. Papier oder Email). erfolgt und die alle den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Angaben über die von Ihnen gebuchten Leistungen enthält. Soweit die Buchung der Reise unter gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312 b BGB) erfolgte, erhalten Sie die Buchungsbestätigung gemäß Artikel 250 §6 Abs 1 Satz 2 EGBGB in Papierform.
3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der Anwendung erläutert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur DurchfĂĽhrung der elektronischen Buchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden wir Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichten.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an.
f) Sie erhalten von uns unverzüglich auf elektronischem Wege eine Eingangsbestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang unserer Reisebestätigung (Buchungsbestätigung) bei Ihnen zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
4. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen haben.
5. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung/Buchung ab, sind wir 10 Tage an die Angaben in der Reisebestätigung, die als neues Angebot gilt, gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie innerhalb der Bindungspflicht Ihre Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
6. Die von uns erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornierungspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1,3-5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen uns und Ihnen ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 VII, 312g II Satz1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und 651c BGB, die im Fernabsatz (per Brief, Katalog, Telefon, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste) abgeschlossen wurden, gemäß §§ 312ff BGB kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Reisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letzten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
a) Zur Absicherung von Kundengeldern bei Pauschalreisebuchungen haben wir, wie gesetzlich vorgeschrieben, eine Insolvenzsicherung bei der Deutsche Reisesicherungsfond GmbH abgeschlossen. Der entsprechende Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers wird Ihnen bei Vertragsschluss ausgehändigt. Ebenso ausgehändigt wird Ihnen der individuelle Zahlungsplan mit den Beträgen für Ihre An- und Restzahlung sowie gegebenenfalls die Berechnungsmethode der fälligen Beträge bei Rücktritt.
b) Sofern sich aus Ihrer individuellen Reisebestätigung kein anderer Zahlungsplan ergibt, werden folgende Anzahlungsbeträge mit Aushändigung des Sicherungsscheines sofort fällig.
c) Bei der Buchung einer Pauschalreise über unsere eigenen Vertriebskanäle (holidays.eurowings.com) wird nach Vertragsabschluss gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 50 EUR pro Person (ab 12 Jahren zum Reiseende) erhoben. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (Restzahlung) ist 28 Tage vor Reisebeginn zu entrichten sofern feststeht, dass die Reise - wie von Ihnen gebucht – durchgeführt wird. Bei kurzfristigeren Buchungen (maximal 28 Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung in voller Höhe zur Zahlung fällig.
d) Bei der Buchung einer Pauschalreise im Fremdvertrieb wird nach Vertragsabschluss gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern feststeht, dass die Reise – wie von Ihnen gebucht – durchgeführt wird. Bei kurzfristigeren Buchungen (maximal 28 Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung in voller Höhe zur Zahlung fällig.
e) Leisten Sie die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und als Entschädigung die Rücktrittskosten gemäß Art. 5 Absatz 4 zu verlangen.
Wir sind berechtigt, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10 EUR zu erheben. Eine Gebühr von 10 EUR fällt ebenfalls an, sollte eine Rückbelastung seitens Ihrer Bank oder ihres Kreditkartenunternehmens erfolgen.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
a) Zahlungen können per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Wir benötigen dafür ein entsprechendes Mandat, welches die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Die Abbuchungen erfolgen zu den vorgenannten Zeitpunkten. Wir sind berechtigt, die Standardfrist von 14 Kalendertagen der Vorabankündigung für den SEPA-Lastschrifteneinzug auf bis zu einem Tag vor dem SEPA-Lastschrifteneinzug zu verkürzen.
b) Zahlungen können auch per Kreditkarte erfolgen. Wir benötigen dafür Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte. Teilweise ist im Onlinevertrieb ein weiteres Authentifizierungsverfahren erforderlich.
c) Kreditkarten Dritter werden nur nach vorheriger schriftlicher, in Ausnahmefällen auch (fern)mündlicher Einwilligung des jeweiligen Karteninhabers akzeptiert.
d) Zahlungen können auch per Paypal erfolgen.
a) Die Reiseunterlagen werden Ihnen grundsätzlich bis etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden per Mail übermittelt.
b) Voraussetzung für die Übermittlung der Reiseunterlagen ist in jedem Fall die vollständige Zahlung des Reisepreises.
1. Vor Reisebeginn können wir jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
2. Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen gegenüber dem Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Wir werden Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.
4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht.
Wenn Sie auf unsere Mitteilung reagieren, dann können Sie entweder der von uns angebotenen Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung nach Artikel 4.3 hin.
5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
1. Sie können jederzeit vor Leistungsbeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
2. Treten Sie vor Reisebeginn von der Pauschalreise zurück oder treten Sie die Pauschalreise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben, welches auf Ihr Verlangen durch uns zu begründen ist. Wir haben die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraumes zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleitungen festgelegt.
4. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung, nach dem folgende Pauschalen Anwendung finden:
a) FĂĽr die Marke Eurowings Holidays:
b) FĂĽr die Marke Holidays Last Minute:
5. Auf Ihr Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis unbenommen, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihnen geforderte Entschädigungspauschale oder, uns sei durch Ihren Rücktritt überhaupt kein Schaden entstanden.
6. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern. Diese kann höher oder niedriger sein als die Entschädigungspauschale. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr Verlangen zu begründen.
7. Wenn für den Fall Ihres Rücktritts die vorstehend unter Artikel 5.4 festgelegten Pauschalen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht wirksam vereinbart sein sollten, behalten wir uns vor, anstelle der Pauschale die konkrete Entschädigung (§ 651h Abs. 2 Satz 2 BGB) zu verlangen, die die dem Preis ihrer Pauschalreise abzüglich der uns ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderwärtiger Verwendung ihrer Reiseleistungen entspricht. Auf Ihr Verlangen haben wir die Höhe der konkreten Entschädigung zu begründen.
8. Sind wir infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des vereinbarten Reisepreises verpflichtet, haben wir die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
1. Nach Vertragsschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung).
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen gegenüber eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB abgegeben haben. In diesem Fall ist eine Umbuchung kostenlos möglich.
2. Innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn können Sie auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns spätestens sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
Gegenüber unseren Leistungsträgern eventuell entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Wir haben Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten tatsächlich Mehrkosten entstanden sind. Ihnen bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass durch den Eintritt des Dritten keine oder wesentlich geringere Mehrkosten entstanden sind.
Der ursprĂĽnglich angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner fĂĽr den vereinbarten Reisepreis fĂĽr den vereinbarten Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsmäßiger Erbringung wir bereit und in der Lage waren, aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so haben Sie keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des geleisteten Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die einzelnen Leistungsträger bemühen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
1. Sollten Sie die fĂĽr den Antritt Ihrer Reise erforderlichen Reiseunterlagen nicht rechtzeitig innerhalb der Ihnen mitgeteilten Fristen erhalten haben, so informieren Sie uns oder den Reisevermittler, ĂĽber den Sie Ihre Pauschalreise gebucht haben, bitte umgehend.
2. Wird Ihre Pauschalreise nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt diese Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.
3. Soweit wir infolge einer durch Sie schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB im Hinblick auf mangelhafte Leistung geltend machen.
4. Bei Beanstandungen während Ihrer Reise sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) unserem örtlichen Vertreter mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist ein örtlicher Vertreter nicht erreichbar oder vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unverzüglich unter den in Ihren Reiseunterlagen aufgeführten Kontaktdaten oder über Ihren Reisevermittler, bei der Sie Ihre Reise gebucht haben, mitzuteilen. Örtliche Vertreter und Reiseleiter sind von uns beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
5. Ist Ihre gebuchte Reise durch einen Reisemangel der in § 651i Abs. II BGB bezeichneten Arterheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können sie den Vertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Fristsetzung ist nur dann entbehrlich, wenn wir die Abhilfe verweigern oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
6. Wird der Vertrag nach Ihrer Kündigung aufgehoben, so behalten Sie dennoch Ihren Anspruch auf Rückbeförderung, sofern der Vertrag die Beförderung erfasste. Wir behalten hinsichtlich der erbrachten und bis zum Abschluss der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt unser Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits von Ihnen geleistete Zahlungen haben wir Ihnen zu erstatten.
1. Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn wir
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben haben und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die spätere Rücktrittsfrist angegeben wurden.
c) Der Rücktritt ist Ihnen gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der Ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde, spätestens jedoch:
aa) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
bb) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
cc) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
d) Sollte bereits zu einem frĂĽheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzĂĽglich von unserem RĂĽcktrittsrecht Gebrauch zu machen.
2. Wir sind aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach unserer Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
3. Wir verlieren den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, wenn wir aus vorgenannten GrĂĽnden vom Vertrag zurĂĽcktreten.
4. Sofern wir infolge unseres RĂĽcktritts zur RĂĽckerstattung des Reisepreises verpflichtet sind, haben wir Ihnen den Betrag unverzĂĽglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem RĂĽcktritt zu erstatten.
5. Wir sind berechtigt den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn Sie die Durchführung der gebuchten Reise auch nach Zugang einer durch uns erfolgten Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir unseren Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den einzelnen Leistungsträgern gegebenenfalls erstatteten Beträge.
1. Gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 sind wir verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) sämtlicher im Rahmen der gebuchten reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, werden wir Sie insoweit zunächst über die Identität der/ des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichten. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie entsprechend informieren. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung werden wir Sie über den Wechsel so rasch wie möglich unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter folgender Internetseite: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/air-safety-list_en.pdf
2. Wir empfehlen Ihnen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
3. Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und auch wir als Reiseveranstalter können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung des betroffenen Gepäckstückes zu erstatten.
Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler, bei dem Sie die Reise gebucht haben, unverzüglich anzuzeigen. Die Reiseleiter vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Diese Anzeige entbindet Sie nicht von der Pflicht, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
1. Vor Vertragsschluss werden wir Sie über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa sowie gegebenenfalls bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten.
2. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der gebuchten Leistungen wichtigen Vorschriften wie das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.
3. Sofern wir nicht eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben, haften wir nicht fĂĽr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben.
1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die Nichtkörperschäden sind und nicht schuldhaft verursacht wurden, ist auf das Dreifache des vereinbarten Reisepreises beschränkt.
Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz oder ähnlichen internationalen Übereinkünften und daraus resultierenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c,651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften für derartige Leistungsstörungen nur, wenn und soweit wir unsere Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzt haben und diese Pflichtverletzung für den Schaden ursächlich war.
Da es sich bei der von Ihnen gebuchten Reise um eine Pauschalreise handelt, verjähren Ihre Ansprüche nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem vertraglichen Ende der Pauschalreise.
Unsere gesetzlichen Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Ihnen im Rahmen der Durchführung der Leistungen überlassenen Sachen verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.
Wir empfehlen Ihnen fĂĽr jede Reise den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) ReiserĂĽcktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der RĂĽckfĂĽhrungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie hierzu unsere besonderen Angebote in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Hierzu verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter https://holidays.eurowings.com/de-de/datenschutz.
1. Ihre Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2-7 BGB können Sie uns direkt gegenüber geltend machen oder auch über den Reisevermittler, bei dem Sie Ihre Reise gebucht haben. Wir empfehlen die Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.
2. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeteiligung teilnehmen.
3. Für Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, weisen wir jedoch auf die Plattform der Europäischen Kommission zur Online Streitbeilegung (OS) hin, die für Beschwerden genutzt werden kann. Diese Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Stand: April 2025
Herausgeber: Eurowings Holidays GmbH