aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen zu bevorstehenden Abreisen. Unser Service-Team überprüft alle Buchungen chronologisch nach Abreisedatum und checkt, ob Hotels geöffnet haben und Flüge wie geplant durchgeführt werden.
Leider können wir Sie aktuell nur kurzfristig zum Status Ihrer Reise informieren, da gerade im Flugsektor sehr kurzfristig Flugstreichungen vorgenommen werden. Darauf, und ob Hotels sich entschließen doch nicht zu öffnen, haben wir leider keinen Einfluss.
Unser Service-Team meldet sich proaktiv vor Reiseantritt bei Ihnen und informiert Sie, ob die Reise wie geplant durchführbar ist. Es werden auch die Kunden kontaktiert, die von einer Reisewarnung betroffen sind. Ausgenommen sind Reisende, die ein innerdeutsches Reiseziel gebucht haben, für das eine Reisewarnung besteht.
Bitte halten Sie für unsere Benachrichtigung auch den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs im Blick, damit keine Informationen verloren gehen. Vielen Dank.
Ihr Team von Eurowings Holidays
Viele Länder haben aufgrund der Corona-Krise die Einreise beschränkt und fordern eine Online Registrierung und das Ausfüllen eines Gesundheitsbogens. Sie finden hier eine Übersicht der wichtigsten Einreisebestimmungen. Sollte Ihr Reiseziel in der folgenden Übersicht nicht aufgeführt sein, informieren Sie sich bitte unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise
Für alle Einreisenden aus ausländischen Corona-Risikogebieten nach Deutschland gilt eine Nachweispflicht über:
Der Testpflicht bei Einreise muss binnen 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der Einreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden.
Die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) oder eine Ersatzmeldung vor Abflug bleibt für alle Einreisenden verpflichtend.
Quarantänepflicht
Zusätzlich gilt weiterhin für Ein- bzw. Rückreisende aus ausländischen Corona-Risikogebieten nach Deutschland, die der Nachweispflicht eines Tests unterliegen, eine zehntägige Quarantänepflicht. Es besteht die Möglichkeit, sich ab dem fünften Tag nach der Einreise kostenpflichtig auf Covid‑19 testen zu lassen und die Quarantäne vorzeitig zu beenden – auch wenn bei Einreise bereits ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde (Zwei‑Test‑Strategie).
Reisewarnung: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 gewarnt.
An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, die auch Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt.
Für die Einreise nach Ägypten ist ein negativer COVID-19-PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, muss mit der Verweigerung der Einreise gerechnet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen COVID-19-PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Hierbei kann es wegen geringer Kapazitäten aber zu langen Wartezeiten kommen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer).
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/aegyptensicherheit/212622
Einreisen sind grundsätzlich möglich. Reisende müssen ein Online-Formular ausfüllen und bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Sie müssen sich dann in Quarantäne begeben und werden behördlich kontrolliert. 4 bis 5 Tage nach dem ersten Test, d.h. 2 – 3 Tage nach Einreise, wird ein zweiter COVID-19 Test vorgenommen - Ist dieser negativ so endet die Kontrolle.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/barbadossicherheit/226424
Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten müssen sich laut Auswärtigem Amt sofort nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne begeben. Wer sich nach fünf Tagen testen lässt und ein negatives Ergebnis vorweist, kann die Quarantäne vorzeitig verlassen. Transitreisende sind von den Maßnahmen ausgeschlossen. Außerdem müssen sich Einreisende vor ihrer Ankunft in Deutschland auf dem Einreiseportal der Bundesregierung (https://www.einreiseanmeldung.de) anmelden und diesen Nachweis bei Einreise mit sich führen.
Bis zum 10. Januar 2021 dürfen Hotels in Deutschland keine Touristen aufnehmen, es soll auf private Reisen, Ausflüge und Verwandtenbesuche verzichtet werden. Ausnahmen über die Feiertage gibt es in einzelnen Bundesländern.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html
Ganz Frankreich gilt seit dem 9. Januar als Risikogebiet.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch Guyana und St. Martin wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Die Einreise aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/frankreich-node/frankreichsicherheit/209524
Die Regionen West-Makedonien, Attika, Zentralmakedonien, Ostmakedonien,Thrakien, Epirus, Thessalien Nördliche Ägäis, Mittel- und Westgriechenland als Risikogebiete.
Seit dem 11. November 2020 ist auch die Einreise nach Griechenland nur noch mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Vom 03. bis 17. November 2020 sind Inlands- und Auslandsflüge zum und vom Flughafen Thessaloniki für Reisen aus nicht wesentlichen Gründen verboten.
Für alle Einreisen auf dem Luftweg gilt eine Online-Anmeldepflicht.
Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland sowie von Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen.
Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen.
Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich.
Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/griechenlandsicherheit/211534
Seit dem 9. Januar gilt die gesamte Republik Irland als Risikogebiet. (siehe Rubrik "Deutschland").
Gesamt Italien gilt ab dem 09. November als Risikogebiet.
Wer sich zwischen dem 21. Dezember und dem 06. Januar 2021 ohne triftigen Grund in Italien aufhält oder nach Italien zurückkehrt unterliegt der Quarantänepflicht.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322
Alle internationalen Flughäfen des Landes sind für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Einreisende müssen sich am Flughafen einem obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben. Für Reisende zu touristischen Zwecken besteht anschließend die Pflicht, sich im Hotel/Unterkunft aufzuhalten, bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses. Danach können sich die Reisenden frei bewegen. Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus gerechnet werden.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kuba-node/kubasicherheit/212208
Malta gilt ab dem 17. Oktober als Risikogebiet. Ab dem 13. November braucht man einen negativen PCR-Test bei der Einreise.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/maltasicherheit/211188
Einreisende, die einen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Testdurchführung zertifizierten Labor ausgestellt worden ist, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Wenn ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgelegt wird, der älter als 72 Stunden, jedoch nicht älter als 7 Tage ist, ist eine 7-tägige überwachte Quarantäne zu Hause oder bei einem zugelassenen touristischen Unternehmen vorgeschrieben. Sollte die Unterbringung den Quarantänebestimmungen nicht gerecht werden, erfolgt Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung auf eigene Kosten.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/namibia-node/namibiasicherheit/208314
Gesamt Österreich, mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal gilt ab dem 01. November als Risikogebiet.
Österreichs Hotels bleiben bis 07. Januar 2021 geschlossen für Touristen.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/oesterreichsicherheit/210962
Seit dem 08. November gilt das gesamte Festland Portugals als Risikogebiet. Die Azoren gelten als Risikogebiet seit dem 27. November. Seit dem 08. Januar gilt auch die Insel Madeira als Risikogebiet.
In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/portugalsicherheit/210900
Gesamt Schweden gilt seit dem 13. November als Risikogebiet.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/schwedensicherheit/210708
Ab dem 24.10.2020 gilt die gesamte Schweiz als Risikogebiet.
Die Schweiz hat die Bundesländer Berlin und Hamburg mit Wirkung ab 12. Oktober 2020 als Risikoregionen eingestuft. Für Reisende, die sich dort in den letzten 10 Tagen aufgehalten haben, gilt dann bei Einreise in die Schweiz eine zehntägige Quarantänepflicht, die auch nicht durch ein negatives COVID-19-Testergebnis verkürzt werden kann.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/schweizsicherheit/206208
Ab dem 18. Dezember gilt Spanien samt den kanarischen Inseln als Risikogebiet. Ab dem 14. November müssen alle Einreisenden (Erwachsene und Kinder) einen negativen COVID-19-Test vorlegen, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein, muss die Reisepass/Ausweisnummer beinhalten und sollte in englischer oder spanischer Sprache ausgestellt werden.
Maximal 48 Stunden vor dem Reiseantritt müssen Kanaren-Urlauber zudem das Gesundheitsformular FCS ausfüllen. Sie erhalten dann einen QR-Code, der bei der Einreise auf die Kanarischen Inseln entweder digital oder in Papierform vorgelegt werden kann.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/spaniensicherheit/210534
Seit 15.01. gelten folgende neue Regelungen in Lanzarote und Gran Canaria:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Ab dem 9. November gibt es eine Reisewarnung für die gesamte Türkei.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tuerkeisicherheit/201962
Ab dem 01. November gilt Zypern als Risikogebiet.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/zypernsicherheit/210258
Aktuelle Informationen zum Coronavirus sowie Reisehinweise finden Sie hier:
WHO (World Health Organization)
Wir bleiben weiterhin praktisch rund-um-die-Uhr für Sie im Einsatz.
Ihr Team von Eurowings Holidays